MUSIKTHERAPIE-EICHSTÄTT

Gabriele Schwarz-Müller

Musiktherapeutin (M.A.)

Heilpraktikerin FÜR Psychotherapie (HPG)

Dipl. Pädagogin (Univ.)

 

 

 

 

 

HONORARSÄTZE
für MUSIK-/PSYCHOTHERAPIE

 

Kennenlern- und einführendes Informationsgespräch 
€  60,- bis € 65,- / á 50 Minuten

 

Musiktherapieprozess 
(Einzelsetting ambulant) 

€  60,- bis € 65,- / á 50 Minuten

(mindestens 6 Einheiten á 50 Minuten)

 

Musiktherapieprozess  (Paartherapie)   
€ 100,- / á 50 Minuten

(mindestens 6 Einheiten á 50 Minuten)

 

Hausbesuche werden, abhängig von Aufwand und Entfernung nach jeweiliger Vereinbarung abgerechnet.

 

 

 

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne unverbindlich zur Verfügung unter
Tel.  +49 (0) 8421 90 85 66

Konditionen

 

 

KOSTEN FÜR SELBSTZAHLER

 

Musiktherapie ist in Deutschland leider nicht Bestandteil der psychotherapeutischen Richtlinienverfahren (Psychoanalyse, Tiefenpsychologie und Verhaltenstherapie) bei denen die Behandlungskosten von der Krankenversicherung übernommen werden.

Vor diesem Hintergrund müssen die Kosten für Musiktherapie hierzulande in der Regel von der Klientin/vom Klienten bzw. von Angehörigen selbst getragen werden (Selbstzahler).

 

 

KOSTENERSTATTUNG

 

In Einzelfällen übernehmen private Krankenkassen, Zusatz- oder Pflegeversicherungen einen Teil der entstehenden Kosten. Informieren Sie sich bitte dazu im Vorfeld bei Ihrer Versicherung.

 

Bei Kinder und Jugendlichen übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen das

Amt für Familie und Jugend im zuständigen Landratsamt die Behandlungskosten

(vgl. § 35a SGB VIII / ambulante Eingliederungshilfen).